AGBs
Die AGBs schaffen einen Rahmen, Ihren Urlaub rechtlich abzusichern
Allgemeine Vertrags - und Vermittlungsbedingungen
1. Abschluss des Vertrages
Mit dem Buchungsauftrag bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages verbindlich an.
Der Auftrag muss schriftlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt mit der Annahme und Bestätigung durch den Vermittler(Eigentümer) zustande.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß wird eine Anzahlung in Höhe von 50% fällig, die spätestens, wenn kein Datum benannt, 10 Tage nach Erhalt des schriftlichen Vertrages vom Auftraggeber (dem Kunden) zu leisten ist. Der Restbetrag ist 14Tage vor Anreise zu bezahlen.
Sollte der Eigentümer die Restzahlung anfordern, werden Sie 14 Tage vor Reisebeginn benachrichtigt
Verspätete Zahlung bzw. Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt den Vermittler (Eigentümer), das Objekt anderweitig zu vermitteln und vom säumigen Kunden die Rücktritts- und Bearbeitungsgebühr gemäß Punkt 6 zu verlangen.
3. Leistungsart
Bei den vom Vermittler (Eigentümer) angebotenen Leistungen handelt es sich ausschließlich um die Vermittlung von Fremdleistungen zwischen dem Auftraggeber / Kunden, sowie den Mitreisenden und der jeweiligen Vertragspartei. Der Vertrag wird im Namen und für Rechnung des Vermieters oder Verwalters abgeschlossen und gilt für den angemeldeten Zeitraum und die maximal angemeldete Zahl von Personen und Haustieren. Sollten mehr Personen / Haustiere als zuvor angemeldet anreisen, berechtigt dies den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter, den Vertrag sofort aufzukündigen. Die vertraglich vereinbarte Mietsumme ist dennoch zu leisten.
4. Verpflichtung und Haftung des Vermittlers
Der Vermittler(Eigentümer) haftet dafür, dass die Vermittlung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns vorgenommen wird.
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen, eigener Kenntnis und nach den Angaben des Vermieters oder Verwalters erstellt.
Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, wie z.B. Streik, Krieg, Erdbeben, landesübliche Strom- und Wasserausfälle, Unwetterlagen, Einbrüche wird nicht gehaftet.
5. Mitwirkungspflicht
Der Mieter ist aufgefordert bei Ankunft das Inventar des Mietobjektes zu überprüfen und innerhalb von 24 Stunden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter Mängel zu melden, damit Abhilfe geleistet werden kann. Auch alle sonstigen Beanstandungen an der Mietsache müssen unverzüglich dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter gemeldet werden. Nachträglich eingereichte Reklamationen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Der Mieter hat die Unterkunft nebst Inventar pfleglich zu behandeln und ist verpflichtet, alle während seiner Aufenthaltsdauer durch ihn verursachten Schäden dem Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu melden und diese zu ersetzen.
Die gemietete Unterkunft ist besen- und schrankrein mit abgewaschenem Geschirr an den Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu übergeben. Ein Bezug der Unterkunft ist am Anreisetag in der Regel ab 16 Uhr möglich. Am Abreisetag sollte die Unterkunft gegen 10 Uhr verlassen werden. Ausnahmen müssen abgesprochen sein.
6. Stornierung
Der Rücktritt durch den Anmeldenden muss in schriftlicher Form erfolgen.
Folgende Gebühren werden erhoben :
Bei Rücktritt ist mindestens die Anzahlung verfallen.
Wir empehlen den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei der Berechnung der Rücktrittskosten hat der Vermittler(Eigentümer) gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der gebuchten Leistung berücksichtigt.
In Absprache besteht die Möglichkeit, einen Ersatzpartner zu gleichen Reisebedingungen zu stellen.
7. Änderung des Buchungsauftrages
Die Bearbeitungsgebühr für Änderungen vom bereits bestätigten Buchungsauftrag für das selbe Objekt beträgt 30 EUR.
8. Erfüllungsort - Gerichtsstand
Alle Schadensersatzansprüche des Reisenden sind an den jeweiligen Eigentümer, Vermieter oder Verwalter zu stellen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der jeweilige Ort der Liegenschaft .